Zwei Wochen, nachdem in Kössen die kleine Info-Bombe platzte, dass Gleitschirme in Deutschland nicht mehr zwangsläufig ein Prüfsiegel nach LTF besitzen müssen, hat jetzt auch der DHV die neue Situation in der Zulassungsfrage öffentlich anerkannt. Hierzu erschien eine entsprechende Meldung auf der DHV-Homepage. Darin heißt es, dass Schirme, die eine von der französischen Prüfstelle Aerotest bestätigte Prüfung nach EN-Norm besitzen, in Deutschland legal geflogen werden können. Mitte Februar dieses Jahre hatte der DHV dieser Rechtsauslegung, die damals erstmals von der Herstellervereinigung PMA vorgebracht worden war, noch widersprochen.

Der DHV weist die Piloten jetzt allerdings explizit darauf hin, "dass diese Anerkennung ausschließlich für von Aerotest bestätigte Geräteprüfungen gilt. Piloten sollten sich diese Bestätigung vor dem Kauf vorlegen lassen, bzw. darauf achten, dass auf der Kennzeichnung (Plakette) des Gerätes als Prüfstelle Aerotest ausgewiesen ist."

Wichtig dürfte diese Forderung für Schirme sein, deren EN-Tests von der Schweizer Prüfstelle Air Turquoise vollzogen wurden. Air Turquoise kooperiert mit Aerotest und lässt sich seine Tests neuerdings von den Franzosen bestätigen, wodurch auf diesem Weg auch Schirme mit EN-Siegel von Air Turquoise in Deutschland legal fliegbar werden. Allerdings gilt das nicht zwangsläufig und rückwirkend für alle Schirme, die Air Turquoise in der Vergangenheit getestet hat.

Ein Beispiel ist der Swift 4 (Leichtversion des Rush 4) von Ozone. Dieser besitzt ein gültiges EN-Siegel von Air Turquoise, das aber vor der Kooperation mit Aerotest ausgestellt wurde. Damit fehlt in diesem Fall weiterhin die nötige Anerkennung. Gleiches dürfte aktuell noch für eine Reihe weiterer Schirme wie etwa Artik 4 von Niviuk oder Aspen 5 von Gradient gelten.