Die Musterprüfstelle für Gleitschirme EAPR hat im Streit mit dem Luftfahrtbundesamt (LBA) einen neuen Rückschlag einstecken müssen. Anfang März hatte das LBA der EAPR die Anerkennung als LTF-Musterprüfstelle entzogen. EAPR-Chef Guido Reusch klagte daraufhin vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig gegen diese Entscheidung. Wie die Pressestelle des Gerichts gegenüber lu-glidz bestätigte, entschieden die Richter vor wenigen Tagen gegen die EAPR. Eine schriftliche Begründung dafür steht noch aus. Reusch hat allerdings schon Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Nun muss sich das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg mit dem Fall beschäftigen.

Welche Auswirkungen dessen Beschluss auf die geschäftliche Zukunft der EAPR und den gesamten Markt der Musterzulassungen für Gleitschirme haben könnte, ist ungewiss. Derzeit stehen alle Musterprüfstellen - also auch DHV und Air Turquoise - vor der Herausforderung, bis Ende des Jahres eine neue Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) oder rechtlich gleichgesetzten Institutionen zu erhalten. Die EAPR arbeitet nach eigenen Angaben daran. Damit bleibt ihr die Chance zu einer Art Neustart als LTF-Musterprüfstelle, selbst wenn sie auch in nächster Instanz gegenüber dem LBA kein Recht bekäme.

Die Folgen des Rechtsstreits bekommen derzeit einige Gleitschirmhersteller und letztendlich -Piloten zu spüren. Swing beispielsweise ließ seinen neuen Mistral 7 noch bei der EAPR testen. Die Tests der Größen L und XL erfolgten allerdings zu einem Zeitpunkt, zu dem die EAPR nach derzeitigem Rechtsstand keine offiziellen LTF-Musterzulassungen mehr ausstellen konnte. So gelten diese Schirmgrößen des Mistral 7 nun zwar gemäß EN-Norm als zertifiziert, die für Flüge in Deutschland nötige LTF-Zulassung ist aber noch nicht abgeschlossen.