In der Schweiz sind Flüge mit motorisierten Gleitschirmen weiterhin verboten.

Fliegen mit E-Motor: Nicht in der Schweiz // Foto: Skywalk
Allerdings hegten einige Piloten des Alpenlandes die Hoffnung, dass sie sich in Zukunft zumindest mit elektrischen Motoren als Aufstiegshilfe in die Lüfte schwingen könnten. Doch auch diese Möglichkeit bleibt ausgeschlossen.

Zwar hat die Schweiz kürzlich mit einer Gesetzesänderung das Verbot der Ultraleichtfliegerei im Lande gelockert. Doch erlaubt sind dort jetzt unter anderem nur Gleitschirme, die "mit Fahrgestell und Elektroantrieb ausgerüstet sind", also typischerweise Trikes. Für sie gilt zudem ein Flugplatzzwang. Der klassische Motorschirm mit Rucksackmotor bleibt für die Eidgenossen weiterhin tabu - auch in der elektrischen Variante.

Mathias Jaeggi kommentiert dazu enttäuscht auf seinem Gliderhub-Blog: "Die breitere (aber immer noch verschwindend kleine) Masse an potentiell motorisierten Piloten mit Gleitschirmen will man nicht zulassen. Oder zynisch gesagt: lieber ein paar lärmige Gyrokopter als potentiell mehr Gleitschirmpiloten."