In Deutschland dürfen nur Gleitschirme mit einem LTF-Zertifikat geflogen werden, und das gibt es nur von Prüfstellen, die von der DAkkS akkreditiert worden sind? Falsch - zumindest teilweise...

In der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgeräten (LuftGerPV) gibt es einen Paragraphen §11. In dessen 4. Absatz steht, dass Muster- und Gerätezulassungen eines Mitgliedsstaates der EU den in Deutschland geforderten Prüfungen gleichgestellt sind. Mit anderen Worten: Werden Gleitschirme in einem anderen EU-Land gemäß der EN-Norm getestet, und zwar von einer dort staatlich anerkannten Prüfstelle, so gilt diese Prüfung dem EU-Recht folgend als gleichwertig. Ein solcher Schirm darf dann auch nur mit EN-Zertifikat (ohne LTF) in Deutschland geflogen werden. Der Verband der Gleitschirmhersteller (PMA) hat sich das erst kürzlich vom zuständigen Beamten im Bundesverkehrsministerium bestätigen lassen, wie es auf der PMA-Homepage heißt.

Allerdings bedeutet das nicht, dass nun jeder EN-konforme Schirm in Deutschland offiziell zugelassen ist. Der Knackpunkt liegt in den Details des Europarechts.

Frankreich beispielsweise ist ein EU-Land. Die Féderation Française de Vol Libre (FFVL), also das französische Pendant zum DHV, unterhält eine eigene Prüfstelle namens Aerotest. Diese prüft auch nach den EN-Normen. Schirme, die ein EN-Zertifikat von Aerotest erhalten haben, dürfen in Deutschland geflogen werden. Das trifft zum Beispiel auf Schirme der Marke Nervures zu, die traditionell bei Aerotest prüfen lässt.

Die Schweiz wiederum ist kein EU-Land. Zwar lehnen sich die Schweizer in luftrechtlichen Fragen eng an die EU-Regelungen an, aber die Gleichwertigkeit ist damit juristisch nicht per se definiert. "Eine Übernahme der schweizerischen Prüfungen im Bereich der Hängegleiter und Gleitsegel wäre naheliegend", heißt es im Schreiben des Bundesverkehrsminiseriums. Aber mit "wäre" kommt man nicht weit. Aktuell fehlt in der Praxis die nötige Rechtssicherheit. Das bedeutet: Schirme, die von der schweizerischen Prüfstelle Air Turquoise ihr EN-Zertifikat erhalten haben, dürfen in Deutschland noch immer nicht geflogen werden. Air Turquoise bleibt beim aktuellen Rechtsstand nichts anderes übrig, als doch weiterhin eine DAkkS-Akkreditierung anzustreben, um LTF-Zertifikate ausstellen zu können.

Interessant ist diese europarechtliche Auslegung für die Gleitschirmhersteller. Wenn sie den deutschen Markt bedienen wollen, steht ihnen eine größere Auswahl an Prüfstellen zur Verfügung. Neben dem traditionellen Trio aus DHV, EAPR (mit DAkkS-Akkreditierung) und Air Turquoise (DAkkS-Akkreditierung in Arbeit) könnten sie auch Aerotest beauftragen. Die Konkurrenz wächst.

Nachtrag vom 18.02.: Der DHV hat Darstellung der PMA widersprochen. Demnach sollen nur Motorschirme mit Zulassung nach französischem Luftrecht in Deutschland legal zu fliegen sein, normale Gleitschirme hingegen nicht.